Gesetzliche Aufgaben der Kreismedienzentren

Das Kreismedienzentrum des Landkreises Biberach verleiht audiovisuelle Medien und Geräte in seinem Dienstbereich zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nach dem Gesetz über die Medienzentren (Medienzentrengesetz) in Baden-Württemberg vom 06. Februar 2001.

Nutzungsbedingungen für die Mediathek des Kreismedienzentrums des
Landkreises Biberach


1.    Das Kreismedienzentrum des Landkreises Biberach stellt den Schulen, im Folgenden „Bildungseinrichtungen“ genannt, Medien zum Download über
Server oder über mobile Speichermedien zur Nutzung zur Verfügung.


2.    Die Lizenzen umfassen das Recht, die betroffenen Medien elektronisch auf einem Server zu hinterlegen bzw. elektronisch von einem Server abzurufen und dabei einem  geschlossenen Benutzerkreis zugänglich zu machen. Der Benutzerkreis darf die Medien nur zu nichtgewerblichen Bildungszwecken nutzen.
Geschlossener Benutzerkreis bedeutet, dass Zugriffe nur nach  Authentifizierung von Berechtigten der Bildungseinrichtung möglich sind (siehe 3).

  
3.    Nutzungsberechtigt sind die Bildungseinrichtungen im Landkreis Biberachl. Der Zugang zu den Online-Medien ist nur über geschützte Verfahren möglich. Der personenbezogene Zugang wird durch das Kreismedienzentrum Biberach eingerichtet.
Jede Lehrperson erhält seine Schulnummer, seine persönliche Entleihernummer und ein Passwort. Diese Nutzerdaten dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Endet die Tätigkeit an einer Schule, so ist dies unverzüglich dem Kreismedienzentrum Biberach mitzuteilen. Der Onlinezugang darf nicht mehr genutzt werden und wird vom Kreismedienzentrum Biberach umgehend gelöscht. Reine Recherchemöglichkeit besteht weiterhin, ohne Registrierung.


4.    Die Lizenzen für die Online-Medien gelten in der Regel ab Erwerb der Lizenzen.


5.    Im Rahmen der Nutzung in Bildungseinrichtungen ist das Kopieren der Online-Medien auf Speichermedien erlaubt, soweit dies für die interne Verteilung erforderlich ist.


6.    Darüber hinaus ist für die Lehrenden und Lernenden der Bildungseinrichtungen die Nutzung der Online-Medien auf eigenen Geräten auch außerhalb der Schule erlaubt, soweit die Nutzung im vorgegebenen Bildungskontext stattfindet (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung).


7.    Die Online-Medien können auf Lernplattformen der Bildungseinrichtungen in geschlossenen Benutzerkreisen von Lehrenden und Lernenden genutzt werden. Nach Beendigung der Arbeiten mit den jeweiligen Online-Medien sind diese von allen Geräten und Datenträgern der Lehrenden und Lernenden zu löschen.


8.    Die Bearbeitung der Medien, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien ist nur zulässig, soweit die Nutzung im Kontext des Bildungsauftrages stattfindet. Dies beinhaltet auch, dass die neu hergestellten Werke nicht außerhalb des Geltungsbereiches der Lizenzbedingungen verbreitet werden. Eine Veröffentlichung (z.B. im Internet) von neu hergestellten Werken ist grundsätzlich nicht zulässig, bzw. bedarf der Zustimmung des Rechteinhabers.


9.    Öffentliche Aufführungen und kommerzielle Verwendungen sind ohne die Zustimmung der Rechteinhaber nicht erlaubt.


10.   Für strafrechtlich relevante Zuwiderhandlungen haftet allein derjenige, der die
Nutzung im Einzelfall zu verantworten hat. Er stellt das Kreismedienzentrum des Landkreises Biberach und dessen Träger von jeglichen Haftungsansprüchen frei.


11.    Mit der Anmeldung erkennt der Nutzer/die Nutzerin diese
Nutzungsbedingen an.
 

Entleihbedingungen

Das Kreismedienzentrum Biberach verleiht Medien und Geräte kostenlos an Personen, die im Landkreis Biberach an öffentlichen Schulen und Privatschulen*, außerschulischen Bildungseinrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie Kindergärten und in der Seniorenbetreuung beruflich bzw. ehrenamtlich tätig sind. Daten- und Video-Projektoren sind nur für öffentliche Schulen und Privatschulen* im Landkreis Biberach kostenlos.

Ferner sind entleihberechtigt Mitglieder von Kirchen, Vereinen und Verbänden sowie Gemeinden des Landkreises Biberach, wenn Medien für eigene Veranstaltungen zum Zweck der Jugend- und Erwachsenenbildung eingesetzt werden und kein Eintritt erhoben wird. Alle übrigen Entleiher haben das volle Entgelt der Entgeltfestsetzung für das Kreismedienzentrum Biberach zu entrichten.

In begründeten Einzelfällen kann von der Festsetzung eines Entgelts abgesehen werden. Die Entscheidung trifft stets der Leiter des Medienzentrums.

Kunden und Kundinnen, die für Institutionen, Vereine usw. entleihen, müssen eine schriftliche Berechtigung der Organisation vorlegen, in deren Auftrag sie entleihen.

Schüler/innen und Studenten/innen müssen eine schriftliche Einverständniserklärung des zuständigen Lehrers oder Dozenten sowie ihren Schüler- / Studentenausweis vorlegen.

Eine Weitergabe von Geräten oder Medien an Dritte und die Benutzung außerhalb des Landkreises Biberach ist nur mit Genehmigung des Kreismedienzentrums gestattet.

(*Privatschulen, welche als Ersatz für öffentliche Schulen anerkannt sind. Alle übrigen Privatschulen sind zahlungspflichtig.)

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Tel : 0 73 51   -   52 6264
             

 E-Mail:
 kreismedienzentrum@biberach.de

 

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